Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden, die von der gesetzlichen Produkthaftung erfasst werden.
Gewährleistung
Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche schriftlich zu rügen. Bei berechtigten Mängelrügen werden die Mängel nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Neuerbringung der Leistung beseitigt.
p>Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei nur unerheblichen Mängeln ist ein Rücktritt ausgeschlossen.